Ob Sie einen neuen Energieausweis benötigen oder Ihr aktueller abgelaufen ist – wir kümmern uns um alle Details.
Sie planen den Verkauf Ihrer Immobilie? Dann wissen Sie sicher, dass ein gültiger Energieausweis unverzichtbar ist. Gerade bei der Vielzahl an Angeboten ist es jedoch wichtig, einen zuverlässigen und kompetenten Partner an seiner Seite zu haben.
Manthey Immobilien in Lübeck arbeitet ausschließlich mit zertifizierten Energie-Experten zusammen, die über umfassendes Fachwissen und die offizielle Berechtigung zur Ausstellung eines Energieausweises verfügen.
Doch unser Service endet nicht bei der Erstellung des Energieausweises. Wir beraten Sie zudem umfassend dazu, wie Sie durch gezielte energetische Modernisierungen den Wert Ihrer Immobilie weiter steigern können.
Mit Manthey Immobilien in Lübeck profitieren Sie von Erfahrung, Qualität und persönlicher Betreuung – für einen reibungslosen und erfolgreichen Immobilienverkauf.
Es gibt zwei grundsätzlich unterschiedliche Arten von Energieausweisen, die jeweils eine andere Aussagekraft besitzen.
Der Verbrauchsausweis stützt sich auf die tatsächlichen Energieverbrauchsdaten für Heizung und Warmwasser der vergangenen drei Jahre. Da er das individuelle Nutzungsverhalten berücksichtigt, kann er von Haushalt zu Haushalt variieren.
Der Bedarfsausweis hingegen basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes. Dabei werden unter anderem die Bausubstanz, die Qualität der Fenster sowie die Heiz- und Anlagentechnik bewertet. Aus diesen objektiven Faktoren wird anschließend der theoretische Energiebedarf des Gebäudes berechnet.
Als Eigentümer eines Wohngebäudes mit mehr als vier Wohneinheiten können Sie frei zwischen beiden Energieausweis-Varianten wählen.
Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten besteht ebenfalls Wahlfreiheit, wenn der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde oder das Gebäude zumindest den Standard der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt – sei es durch den ursprünglichen Bau oder durch spätere Modernisierungsmaßnahmen.
Erfüllt das Gebäude diese Voraussetzungen nicht, ist ein Bedarfsausweis verpflichtend.
Grundsätzlich trägt der Auftraggeber die Kosten für den Energieausweis – in der Regel also der Eigentümer der Immobilie.
In einer Wohnungseigentumsgemeinschaft liegt die Verantwortung beim Hausverwalter, einen gültigen Energieausweis für das gesamte Gebäude bereitzuhalten. Die dafür anfallenden Kosten werden anschließend auf alle Eigentümer anteilig umgelegt.
Auch beim Verkauf oder der Vermietung einer Eigentumswohnung ist ein gültiger Energieausweis verpflichtend. Dieser wird jedoch nicht für die einzelne Wohnung, sondern stets für das gesamte Gebäude ausgestellt, in dem sich die Wohnung befindet.
Das bedeutet: Sowohl für den Verkauf einer Erdgeschosswohnung als auch für den Verkauf einer Dachgeschosswohnung desselben Hauses gilt der gleiche Energieausweis – auch wenn der tatsächliche Energieverbrauch der einzelnen Wohnungen im Alltag deutlich voneinander abweichen kann
Wir verkaufen Ihre Immobilie schnell, sicher und zu einem fairen Preis
Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihr Immobilienverkauf reibungslos verläuft und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind, sind wir der richtige Partner für Sie. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unseren Energieausweis-Service zu erfahren.